Einführung MPU und die neue Option Kontrolliertes Trinken (Kriterium A 2.7 N), März 2025 (60 Minuten), online

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InhalteMit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu stellen. […]

Schulung Kontrolliertes Trinken als Option im Rahmen der MPU nach den neuen Begutachtungskriterien (2022, 4. Auflage) Block 1, April 2025, online

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Hintergrund Mit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu […]

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Schulung Kontrolliertes Trinken als Option im Rahmen der MPU nach den neuen Begutachtungskriterien (2022, 4. Auflage) Block 1, Juni 2024, online

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Hintergrund Mit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu […]

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Schulung Kontrolliertes Trinken als Option im Rahmen der MPU nach den neuen Begutachtungskriterien (2022, 4. Auflage) Block 2, Oktober 2025, vor Ort

Fürth - Seminarräume ISS Nürnberg Badstr. 13-15, Fürth, Bayern

Hintergrund Mit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu […]

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