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Mit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu stellen. In dieser Einführung geben wir einen kurzen Einblick in die Neuerungen und welche Qualifikationen wir für Fachkräfte hierfür entwickelt haben und 2023 anbieten.
Anmeldefrist: Endet 1 Woche vor Beginn des Termins
ReferentenInnen: Matthias Nanz/Joachim Körkel
Dauer: 60 Minuten
Format: online via Zoom